Geschäftsgrundlage

Geschäftsgrundlage
Umstände oder Vorstellungen, die zur Grundlage, aber nicht zum Inhalt eines Vertrages wurden.
- Ein Irrtum über die G. kann zur  Anfechtung wegen  Irrtums berechtigen.
- Vgl. auch  Störung der Geschäftsgrundlage.

Lexikon der Economics. 2013.

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  • Störung der Geschäftsgrundlage — Als Geschäftsgrundlage werden im Zivilrecht die wesentlichen, die Grundlage eines Vertrages bildenden Umstände oder Vorstellungen der Parteien bezeichnet. Der Anwendungsbereich des Rechtsinstituts der Störung der Geschäftsgrundlage ist allerdings …   Deutsch Wikipedia

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